
EM.TV erwartet keinen wirtschaftlichen Schaden aus dem Urteil des BGH vom 9. Mai 2005
Zum Urteil des BGH vom 9. Mai 2005 (Aktenzeichen II 287/02) stellt die Gesellschaft Folgendes fest: Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof eine vorhergegangene Entscheidung des OLG München teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OLG München zurück verwiesen. Eine …