Moose Toys, ein führender Innovator der Spielwarenbranche und Hersteller des preisgekrönten Produkts Gui Gui, hat im Verfahren gegen UP International B.V. („UP“) vor dem Bezirksgericht Den Haag in den Niederlanden eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass UP die Designrechte von Moose verletzt hat, und ordnete an, den Verkauf seines rechtsverletzenden Schleimprodukts „Glossy Goo“ mit sofortiger Wirkung in der gesamten Europäischen Union einzustellen.
Darüber hinaus wurde UP verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, dass der Verkauf der aktuellen Version von „Glossy Goo“ eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Moose darstellt. Außerdem muss das Unternehmen seine Lagerbestände bei einem Gerichtsvollzieher hinterlegen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohen Vertragsstrafen.„Innovation ist eine der großen Stärken von Moose. Der Schutz unserer Entwicklungen hat für uns hohe Priorität", erläutert Ronnie Frankowski, CEO von Moose Toys. „Als Unternehmen, das kontinuierlich in neue Ideen investiert, setzen wir uns weltweit für die Wahrung unserer geistigen Eigentumsrechte ein und handeln konsequent, wenn wir Nachahmungen unserer Produkte oder eine mögliche Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern feststellen."
Ziel sei es, die Originalität der Produkte zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zu fördern, der Innovation und Kreativität stärkt, so Frankowski.
