
BRANDORA Redaktion: Einstweilige Verfügung Landgericht Hamburg gegen die Sabine Trend GmbH
Das Landgericht Hamburg hat per Einstweiliger Verfügung vom 22. April 2014 (315 O 171/14) der Sabine Trend GmbH mit Sitz in Pyrbaum Bewerbung und Vertrieb von verschiedenen Produkten ihrer CRAZY! silly.con Loops‐Linie verboten. Grund für das (noch nicht rechtskräftige, gleichwohl wirksame …