Kein 2G mehr für Spielwarengeschäfte in Bayern
Spielwarengeschäfte dienen in Bayern der „Deckung des täglichen Bedarfs" und sind zukünftig nicht mehr an die 2G-Vorgabe gebunden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17. Dezember 2021 beschlossen. Der Handelsverband Spielwaren begrüßt die Entscheidung der Richterinnen und …