Moneypenny oder nicht? James-Bond-Inhaber verklagen deutsches Unternehmen

26.9.2025 BRANDORA
Lizenzbranche

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird derzeit die Frage verhandelt, ob ein deutsches Unternehmen weiter den Namen „Moneypenny“ nutzen darf. Dies ist der Name einer Filmfigur aus der „James Bond“-Reihe. Die Verhandlung startete am 25.09., ein Urteil wurde für den 04.12.2025 avisiert.

Wann beginnt der Werktitelschutz für eine Filmfigur? Und wie weit reicht dieser? Ob ein deutscher Anbieter von Sekretariats-Dienstleistungen weiter unter der Marke „Moneypenny“ oder „My Monneypenny“ arbeiten darf, wird jetzt vor der höchsten juristischen Instanz Deutschlands verhandelt.

Moneypenny – diesen Namen kennt jeder Freund von Agentenfilmen, denn so heißt die Sekretärin des MI6, die sich im Dauerflirt mit dem namensgebenden Protagonisten der James-Bond-Reihe befindet und die seit 1962 von verschiedenen Darstellerinnen verkörpert wurde. Wieso also einen Sekretariatsservice nicht nach der wohl berühmtesten Sekretärin der Filmgeschichte benennen – dachte sich wohl auch das jetzt beklagte Unternehmen.

Die Klage kommt von der „Inhaberin der urheberrechtlichen Nutzungsrechte“. Ob es sich dabei um die Produzenten Michael G. Wilson und Barabra Broccoli handelt, oder etwa um den Amazon-Konzern, der mittlerweile die Vertriebsrechte und die künstlerische Leitung innehat, ist in den Pressemitteilungen nicht ersichtlich.

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Sieht der BGH den Werktitelschutz gegeben?

Der beklagte Anbieter mit Sitz im norddeutschen Rosengarten war den James-Bond-Inhabern jedenfalls schon lange ein Dorn im Auge. So haben sie mehrere Versuche gestartet und sich auf verschiedene Rechtsgebiete bezogen, um die Nutzung eines Namens aus ihrem Marken-Universum zu unterbinden. Alle waren bereits in den ersten Instanzen erfolglos. Auch den aktuellen hatte das Landgericht Hamburg erstinstanzlich abgewiesen. Ebenso das Oberlandesgericht Hamburg.

Bislang befand man stets, die Filmfigur der Miss Moneypenny sei nicht ausreichend individuell ausdefiniert, um den Werktitelschutz zu genießen. Doch der Fall ist nun vor dem Bundesgerichtshof. Am 04. Dezember wird klar, ob das Recht hier anders ausgelegt wird. Man klagt auf Unterlassung, Entschädigung und Löschung der Markeneintragung.

BRANDORA bemüht sich derzeit um eine externe juristische Einschätzung des Falls. Wir werden unsere Leser hier auf dem Laufenden halten.