DVSI: Verbot für DMF-haltige Produkte

Deutscher Verband der Spielwaren-Industrie - April 2009


Die Europäische Kommission hat nach einem ungewöhnlich kurzen Verfahren das Inverkehrbringen von Produkten verboten, die mehr als 0,1 mg des Biozids DMF (Dimethylfumarat; CAS: 624-49-7) je Kilogramm enthalten. Das Verbot tritt bereits ab 1. Mai 2009 in Kraft.

DMF beugt der Schimmelbildung bei feuchter Lagerung oder Transport vor. Es wird in kleinen Beuteln eingesetzt, die am Produkt befestigt oder dem Produkt beigelegt sind – etwa bei Produkten aus Holz und Leder.

Wichtig: DMF ist nicht zu verwechseln mit Silica-Gel, das Feuchtigkeit entzieht und als solches unproblematisch ist!