Stellungnahme von PLASTWOOD zur neuen EU-Richtlinie für Magnet-Spielzeug

PlastWood - 31. März 2008


Wie bekannt, wird eine neue EU-Richtlinie für Magnet-Spielzeug (EN 71-1 A8) am 21. April 2009 veröffentlicht und in Kraft treten.

Diese neue Richtlinie wird die Nutzung von Magneten in Spielwaren für bestimmte Produkte einschränken. Davon ausgenommen ist Magnet-Spielzeug, das folgende Bedingungen erfüllt:

Die Magnete oder die magnetischen Teile passen nicht vollständig in den genormten Testzylinder für Kleinteile, die von Kindern bis 3 Jahren verschluckt werden könnten.

ODER

Die Adhäsionskraft der Magnete oder der magnetischen Teile liegt unter dem Normwert von 50.

Dies bedeutet, dass die Produkte der SUPERMAG CLASSIC-Linie, die die Standard Magnet-Stäbchen enthalten, ab dem 21. April 2009 nicht mehr die dann gültige EU-Norm erfüllen werden.

In den letzten Wochen hat die Europäische Kommission eine Erklärung hinsichtlich der Zeitvorgaben, der Umsetzung der Norm EN 71-1 und der Handhabung der bereits produzierten Ware abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass Magnetspielzeug, das bereits vor dem 21. April physisch in den europäischen Markt eingeführt wurde oder innerhalb der EU in Umlauf gebracht wurde und die Warnhinweis-Auflage erfüllt, ohne Einschränkung weiter verkauft werden darf, bis der Lagerbestand vollständig abgeflossen ist.

Ein Produkt wurde in den europäischen Markt eingeführt, wenn:

  • Es in die EU importiert wurde (gilt für Produkte, die außerhalb der EU produziert wurden)
  • Es vom Hersteller innerhalb der EU an einen Distributeur verkauft wurde.

Dies bedeutet, dass alle Lagerbestände der SUPERMAG-Artikel (mit dem Warnhinweis) die von Ihrer Firma vor dem 21. April von PlastWood bezogen wurden, von Ihnen sowohl an Wiederverkäufer als auch an die Endkonsumenten ohne Einschränkung verkauft werden dürfen.

Es bedeutet außerdem, dass die am Stichtag 21. April 2009 existierenden (und mit dem Warnhinweis versehenen) Lagerbestände der Firma Plastwood Trading srl (Distributeur der Plastwood-Gruppe) weiterhin ohne Einschränkung an alle Kunden verkauft werden dürfen, bis diese aufgebraucht sind. Lediglich der Nachweis gegenüber Kunden oder Behörden, dass die Supermag-Produkte vor dem 21. April 2009 in die EU eingeführt wurden, könnte möglicherweise erforderlich sein.

Die Europäische Kommission wird den Behörden gegenüber auch darlegen, dass die neue Richtlinie nicht bedeutet, dass magnetisches Spielzeug, das mit einem Warnhinweis versehen ist, aber nicht die neue Richtlinie erfüllt, aus den Verkaufsregalen entfernt werden muss. Es liegt allerdings in der Verantwortung des Verkäufers, nachzuweisen, dass die Ware vor dem 21. April in den Verkauf gelangt ist. Für Produkte die VOR dem 21. April erworben wurden, sind im Fall einer Prüfung die Rechnung oder der Lieferschein ein ausreichender Nachweis für die Einhaltung der neuen Richtlinie. Für SUPERMAG-Artikel, die NACH dem 21. April gekauft werden, wird PlastWood jeder Rechnung eine offizielle Stellungnahme beifügen, die bestätigt, dass die Produkte vor dem 21. April in den europäischen Markt eingeführt wurden. Es wird eine offizielle Erklärung mit einer Auflistung der betreffenden Produktbezeichnungen und Artikelnummern verfügbar sein, die über den nachfolgenden Link geladen werden kann:

Plastwood Erklärung zu der EU-Norm EN 71-1 A8

Diese Erklärung kann bei Bedarf ab dem 21. April den verkauften Supermag-Artikeln beigefügt werden. (Die Erklärung bestätigt die Rechtmäßigkeit des Verkaufs dieser Produkte.) Die Plastwood Srl wird aufgrund der neuen Richtlinie die Produktion der SUPERMAG CLASSIC-Linie für den Europäischen Markt Ende März 2009 einstellen und alle im Lager befindlichen Artikel zu diesem Zeitpunkt an die Plastwood Trading srl transferieren, womit sie vor dem 21. April in den europäischen Markt eingeführt wurden. Diese Produkte sind dann verfügbar bis der Lagerbestand aufgebraucht ist. Abschließend weist PlastWood darauf hin, dass die neue Richtlinie weder Einfluss auf die PICCOLI MONDI-Linie noch auf das neu entwickelte SUPERMAG TRYRON-Sortiment hat (das ab Juni 2009 erhältlich sein wird). Diese beiden Produktgruppen erfüllen alle Vorgaben der neuen Richtlinie, weil sie nicht in den Zylinder für Kleinteile passen und somit nicht verschluckt werden können. Daher werden diese Artikel auch ohne den zusätzlichen Warnhinweis auf der Verpackung geliefert.