DiC Entertainment, weltweit erfolgreicher Brand-Management- und Unterhaltungskonzern,
reichte vor dem Bundesgericht in Los Angeles Betrugsklage gegen die Troll Company A/S ein.
DiC Entertainment erwarb von der Troll Company die Rechte an den bekannten Lizenzthemen Good Luck Trolls – eine kultige Trollpuppe aus den 50ern – und der moderneren Version, den Trollz, die DiC Entertainment 2003 selbst entwickelte. Es habe sich herausgestellt, dass TC DiC Entertainment bei Vertragsabschluss in falscher Sicherheit gewiegt bzw. die rechtliche Situation der Lizenzthemen fahrlässig falsch dargestellt habe.
In der Klageschrift stellt DiC Entertainment ausdrücklich fest, dass sie ihren vertraglichen Verpflichtungen gemäß die neue Trollz Kollektion entworfen, entwickelt und vermarktet habe. Dabei habe die Firma gleichzeitig versucht, die original Good Luck Trolls am Markt neu zu positionieren und den Absatz mit gezielten PR Maßnahmen zu steigern.
Bereits vor Vertragsabschluss habe DiC Entertainment mehrfach Bedenken geäußert, dass billige Troll-Imitate und andere rechtsverletzende Produkte den Wert der Classic Trolls und Trollz erheblich beeinträchtigen könnten. TC habe jedoch wiederholt zugesichert, dass sie Produktpiraterie vehement bekämpften und habe bei Vertragsabschluss garantiert, dass ihnen keinerlei Produktfälschungen zur Trolls-Lizenz bekannt seien.
DiC behauptet nun, dass die Trolls Company bereits zum Zeitpunkt dieser Zusicherungen wusste, dass der globale Markt von nicht-autorisierten Troll-Produkten und Imitaten regelrecht überschwemmt ist. Aufgrund von TC wissentlicher Falschdarstellung investierte DiC Entertainment jahrelange Arbeit und fast 20 Millionen US $ in Produktentwicklung und Vermarktung der beiden Lizenzthemen, deren Wert durch ungebremste Produktpiraterie auf dem globalen Markt längst erheblich gesunken war, ohne das DiC davon wusste.
DiC klagt nun auf Schadensersatz in Höhe von ca. 20 Millionen US $. Sollte das Bundesgericht DiC Entertainment Recht geben, muss die Trolls Company A/S zusätzlich mit Bußgelder und der Übernahme der Anwalts- und Verfahrenskosten rechnen.
