Heunec erster „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ im Einzugskreis der IHK Coburg

HEUNEC Plüsch - September 2008

 
Seit dem 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und grenzüberschreitend tätig sind, den Status des „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ beantragen.

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen. Ein wesentliches Element der Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status der „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ auch AEO genannt, „Authorised Economic Operator“.

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbaucher.

Heunec hat frühzeitig bereits Anfang Januar einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung beim zuständigen Hauptzollamt Schweinfurt gestellt. Ein umfangreicher Fragenkatalog musste beantwortet werden. Maßgeblich für die Bewilligung ist unter anderem die angemessene Einhaltung der Zollvorschriften, ein zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, die geeignete Zollkontrollen ermöglichen, die nachgewiesene Zahlungsfähigkeit und geeignete Sicherheits-Standards.

Es wurde geprüft, ob das Unternehmen und dessen Organisationsstrukturen eine verlässliche Erfüllung der Zollvorschriften gewährleisten und ob die Sicherheitsvorkehrungen im Unternehmen garantieren, dass keine unbefugten Personen auf Waren und Dienstleistungen Zugriff nehmen können.

Der Antrag und der ausgefüllte Fragenkatalog ziehen eine umfangreiche Prüfung seitens des zuständigen Hauptzollamtes nach sich. Nach einem knappen ¾ Jahr wurde Heunec die Zulassung erteilt.

Der Status des AEO gilt als Qualitätsmerkmal für Unternehmen im internationalen Handel.

Per 26.09.2008 sind 74 Unternehmen in der Bundesrepublik zertifiziert.