RAe Cöster & Partner auf der Spielwarenmesse 2008

Cöster & Partner - Januar 2008

 
Designschutz mit und ohne eingetragene Schutzrechte

Die Kanzlei Cöster & Partner unterhält wie in den Vorjahren während der Nürnberger Spielwarenmesse unmittelbar auf dem Messegelände eine Zweigstelle

vom 07.02.2008 - 12.02.2008
CCN-Ost, Ebene 3, Galileo-Lounge
Tel. (0911) 86 06-69 18
Fax (0911) 86 06-66 97
e-Mail: messe@coester-partner.de

So können Cöster & Partner die Interessen ihrer Mandanten noch effektiver vertreten und direkt vor Ort Unterstützung und Beratung in rechtlichen Fragen - wie zum Beispiel Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz (Produktpiraterie und wettbewerbswidrige Werbung) - bieten.

In der Vergangenheit erreichten die Kanzlei immer wieder Anfragen von Spielwarenherstellern, ob sie sich gegen die Nachahmung ihrer Waren oder Warenverpackungen zur Wehr setzen können, wobei die anfragenden Originalhersteller zum Teil über keinerlei eingetragene Schutzrechte verfügen (der Hersteller hat von den gesetzlichen Möglichkeiten, registerlich eingetragenen Schutz zu erlangen, keinen Gebrauch gemacht). Dennoch kann diesen Herstellern oft gegen Nachahmungen geholfen werden, dazu einige neuere Rechtsprechung im aktuellen Newsletter der Kanzlei:

Newsletter zur Spielwarenmesse 2008