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Die Kanzlei Cöster & Partner unterhält wie in den Vorjahren während der Nürnberger Spielwarenmesse unmittelbar auf dem Messegelände eine Zweigstelle vom 07.02.2008 - 12.02.2008 So können Cöster & Partner die Interessen ihrer Mandanten noch effektiver vertreten und direkt vor Ort Unterstützung und Beratung in rechtlichen Fragen - wie zum Beispiel Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz (Produktpiraterie und wettbewerbswidrige Werbung) - bieten. In der Vergangenheit erreichten die Kanzlei immer wieder Anfragen von Spielwarenherstellern, ob sie sich gegen die Nachahmung ihrer Waren oder Warenverpackungen zur Wehr setzen können, wobei die anfragenden Originalhersteller zum Teil über keinerlei eingetragene Schutzrechte verfügen (der Hersteller hat von den gesetzlichen Möglichkeiten, registerlich eingetragenen Schutz zu erlangen, keinen Gebrauch gemacht). Dennoch kann diesen Herstellern oft gegen Nachahmungen geholfen werden, dazu einige neuere Rechtsprechung im aktuellen Newsletter der Kanzlei: |