| ||
Mit der Novelle zur Spielzeugrichtlinie schießt die EU-Kommission in die richtige Richtung. Leider werden die Sicherheitsrisiken von der EU-Kommission mit einem Schrotschuss bekämpft. Ein gezielter Schuss wäre unseres Erachtens deutlich wirksamer.... Der Ansatz der EU ist inhaltlich nicht zu kritisieren. Der gewählte Weg bindet aber in erheblichem Umfang Energien und Gelder, die bei einem gezielten Direktangriff auf die bekannten Risiken der Spielzeugsicherheit effizienter genutzt werden könnten. Der Kommissionsentwurf verschlimmert die Überregelungsflut für Spielzeug Spielzeug ist bereits jetzt in Europa das mit großem Abstand am ausführlichsten geregelte Konsumgut. Ein beispielhafter Vergleich eines Spielzeuges mit einer Zahnbürste verdeutlicht dies. Bei Spielzeug kommen zu allen allgemeinen gesetzlichen Beschränkungen mehr als 420 Seiten Spezialbestimmungen aus den harmonisierten EN Normen der 71-er Reihe hinzu. Demgegenüber gibt es für das – offensichtlich auch sensible – Produkt Zahnbürste null Spezialbestimmungen. Zu diesen 420 Seiten Spezialbestimmungen für Spielzeugsicherheit fügt der Entwurf der EU-Richtlinie
Dies wäre weiter nicht problematisch, da zugegebenermaßen gutes Spielzeug ohne Verwendung der jetzt von der EU-Spielzeug-Richtlinie auf die Verbot- oder Begrenzungsliste gesetzten Stoffe auskommen kann. Wenn nun der Nachweis gefordert wird, dass die neuerdings verbotenen Stoffe tatsächlich nicht und zwar auch nicht in Spuren in den Produkten vorhanden sind, entsteht ein Prüfaufwand für jedes Spielzeug, der 10.000 EURO deutlich übersteigen muss. Auf der jetzt beginnenden Nürnberger Spielwarenmesse werden ca. 600.000 neue Spielzeuge gezeigt. Dem Umsatz von klassischem Spielzeug in Deutschland von 2,2 Milliarden € im Jahr 2007 stünden bei lupenreiner Abprüfung der neuen Begrenzungen damit drohende Prüfkosten von 6 Milliarden € gegenüber. Sicheres Spielzeug braucht Qualitätsmanagement Die wirkliche Problematik, sicheres Spielzeug in jedem Einzelfall zu gewährleisten, wird im Wesentlichen durch 2 Aufgabenstellungen gekennzeichnet.
Diese Aufgaben werden idealerweise durch einen Qualitätsmanagementprozess sichergestellt, der die für die Spielzeugsicherheit sensiblen betrieblichen Abläufe regelt. Im vollen Einverständnis mit dem DVSI verlangt der Entwurf der EU-Kommission, dass die oben bezeichneten Prozesse - Freigabe des Erstmusters und Einhaltung der Anforderungen an das Erstmuster für jedes in Serie verkaufte Produkt - nach dem Qualitätsmanagement-Modul A der im Entwurf vorliegenden New Approach Verordnung der EU erfolgen. Der deutsche Verband der Spielwarenindustrie hat für dieses Qualitätsmanagement-Modul A bereits ein Konzept einer Matrixzertifizierung entwickelt. Fazit: Der jetzt vorgelegte Entwurf zur Spielzeugsicherheitsrichtlinie ist eine akzeptable Antwort auf die aufgetretenen Probleme. Mit den zusätzlichen Stoffverboten verlässt die EU den von ihr selbst erfolgreich entwickelten New Approach, wonach die Richtlinien nur die wesentlichen Sicherheitsanforderungen regeln, Detailbegrenzungen jedoch harmonisierten EN-Normen überlassen. Besser könnten die Probleme allerdings geregelt werden durch strengere Vorgaben für den für die Spielzeugsicherheit erforderlichen Qualitätsmanagementprozess und die Reduzierung der Vielzahl von nur zum Teil sinnvollen und unverhältnismäßig teuren Einzelverboten oder Begrenzungen. Stuttgart / Nürnberg, den 25.01.2008 Geschäftsführung DVSI |