ÖKO-TEST Puppen sorgt für Aufregung

Brandora Redaktion - 28. November 2007

Puppentest verunsichert unnötig Verbraucher
DVSI wehrt sich
Zapf Creation weist Testurteile zurück
 

Im November waren es Plüschtiere, im Dezember sind es die Puppen. Auch ÖKO-Test weiß ganz genau, zu welchem Zeitpunkt sich Tests von Spielzeug gut verkaufen lassen. Am Zenit der allgemeinen Spielzeugkritik angelangt, versucht ÖKO-Test am sensiblen Thema zu verdienen und die Verbraucher zusätzlich zu verunsichern. Es ist fraglich, ob nicht auch Tests - wie das beanstandete Spielzeug selbst - Richtlinien einhalten sollten.

Von den insgesamt 15 Puppen, die das Frankfurter Verbrauchermagazin ÖKO-TEST in Laboren untersuchen ließ, rasselten zwölf mit dem schlechtesten Testurteil „ungenügend“ durch. Zwei Modelle waren nach Meinung der Tester derart mit Schadstoffen belastet, dass sie gar nicht hätten verkauft werden dürfen. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse stehen in der aktuellen Dezember-Ausgabe des ÖKOTEST-Magazins.

Während die Kunststoffpuppen laut ÖKO-TEST vor allem deshalb so schlecht abgeschnitten haben, weil sie zu viele Rückstände von Chemikalien enthalten, hatten die Textilmodelle ein weiteres Problem: Sie fielen wegen diverser Sicherheitsmängel sehr unangenehm auf. Dazu gehören verschluckbare Kleinteile wie Haare, Tüllblumen und Blumen, aber auch viele zu lange Bänder, mit denen sich die Kleinen strangulieren könnten. Der Gesetzgeber hat diese Mängel bisher nicht ausreichend klar geregelt, so dass die Überwachungsbehörden solche Modelle nicht zwingend vom Markt nehmen müssen.

DVSI kritisiert Ökotest

ÖKO-TEST bezeichnet die Testergebnisse als Katastrophe, der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie e.V. (DVSI) hingegen bezeichnet den Test selbst als Katastrophe. Dabei geht es nicht etwa um einen Unglücksfall. Die Katastrophe bei den Spielzeugsicherheitstests von ÖKO-TEST hat Methode. Spielzeugsicherheit ist eine komplizierte Materie. Die Anforderungen an Spielzeugsicherheit kommen aus diversen Rechtsquellen. Allein die Spezialbestimmungen der harmonisierten EN-Normen der 71er Reihe umfassen 350 Seiten. Deswegen lässt die EU als notifizierte Stelle nur solche Prüfinstitute zu, die ihre Kompetenz bei der Prüfung von Spielzeugsicherheit nachgewiesen haben. Diese von der EU zugelassenen notifizierten Stellen sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft sowie in Deutschland als Anhang zur 2. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, zuletzt im Bundesgesetzblatt 2004 I Nr. 1 S.2 veröffentlicht.

ÖKO-TEST verzichtet auf den anerkannten Sachverstand dieser Prüfinstitute und versteckt seine Inkompetenz in Sachen Spielzeugsicherheit dadurch, dass ÖKO-TEST seine Prüfer anonym lässt. Hinsichtlich der von ÖKO-TEST eingesetzten „Prüfinstitute“ gibt es nur Vermutungen, z.B. dass diese aus Kostengründen nicht zu den EU-zugelassenen gehören. Unbekannt ist auch, ob diese Prüfinstitute über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 17025 verfügen.

Dem entsprechen die von ÖKO-TEST angewendeten Kriterien. Es handelt sich hier um einen wilden Mix echter europäischer gesetzlicher Anforderungen, missverstandener Anforderungen, „härterer ÖKO-TEST Anforderungen“ hinsichtlich zugelassener, aber in der wissenschaftlichen Diskussion befindlichen Stoffe, sowie Anforderungen, die nur aus der sektiererischen Weltanschauung von ÖKO-TEST zu erklären sind.

Bei Substanzen kann sich ÖKO-TEST einer sachorientierten Diskussion entziehen unter Hinweis auf Diskussionsbeiträge oder Untersuchungen, die einer Nachprüfung nicht Stand halten.

Diese Flucht wird schwieriger bei mechanischen Anforderungen. Ein exemplarisches Beispiel ist die Abwertung von ÖKO-TEST um 5 Stufen, also von „sehr gut“ nach „ungenügend“, wenn Puppenhaare bei dem Test für abreißbare Kleinteile bei Anlegung von einer Zugkraft von 90 Newton herausgerissen werden können. Dieser Test ist selbstverständlich nicht für Puppenhaare vorgesehen. Puppenhaare sind gemäß DIN EN 71 Teil 1 ausdrücklich und namentlich von den Anforderungen für lange Haare ausgenommen. Übrigens - auch kein menschliches Haar widersteht einer solchen Zugbelastung.

Wer ein Spielzeug mit dieser Begründung von „sehr gut“ nach „ungenügend“ befördert, muss konsequenterweise alle Kinder täglich zum Glatze schneiden schicken.

Spielzeugsicherheit ist für den Deutschen Verband der Spielwaren-Industrie e.V. ein Schlüsselthema. Die im Jahre 2007 beobachteten Rückrufe sowie beanstandeten Mängel zeigen, dass Verbesserungsbedarf besteht. Eine Verbesserung tritt aber nicht dadurch ein, dass selbsternannte Spielzeugsicherheitstester laufend absurdere Kriterien erfinden, sondern nur dadurch, dass die von Experten aus allen Lagern entwickelten zahlreichen EU-Sicherheitsbestimmungen in der Praxis auch eingehalten werden.

Hierfür hat der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie e.V. wirksame Instrumente geschaffen. Entsprechend engagiert er sich für europäische gesetzliche Regelungen, die eine möglichst lückenlose Einhaltung der europäischen Sicherheitsbestimmungen in der Praxis gewährleisten.

Zapf Creation AG weist Testurteile der Zeitschrift ÖKO-TEST zurück

Die Zapf Creation-Produkte BABY born® und My first Baby Annabell® hatten im Puppen-Test die Testnote „ungenügend“ erhalten. Aus Sicht der Zapf Creation sind diese Bewertungen nicht haltbar und führen zu einer unnötigen Verunsicherung der Verbraucher.

So steht die Weichmacher-Bewertung von ÖKO-TEST im Widerspruch zu den gültigen Richtlinien in der Europäischen Union und in Deutschland. Weichmacher sind Grundbestandteile für die Herstellung von Spielzeug aus Weich-PVC. Als Markenhersteller verwendet Zapf Creation den phthalatfreien Weichmacher DINCH, der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sogar für die Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen empfohlen und durch die European Food Safety Authority (EFSA) für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen wurde.

Bei ÖKO-TEST führt die Verwendung von DINCH jedoch zu einer Abwertung der Produkte um zwei Stufen. Dieses Urteil ist aus Sicht der Zapf Creation in keiner Weise nachvollziehbar.

Für den im Test beanstandeten Stoff Nonylphenol gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Zudem ist der angegebene Gesamtgehalt an Nonylphenol im Kunststoffmaterial nicht aussagekräftig, da der Stoff für eine toxikologische Wirksamkeit in löslicher Form verfügbar sein müsste, um vom Körper aufgenommen zu werden. Im Kunststoffmaterial von Puppen ist das Nonylphenol jedoch fest eingebunden.

Beide Puppen enthalten Spuren von Dibutylzinn. Für zinnorganische Verbindungen bestehen jedoch weder gesetzliche Verbote noch gesetzlich geregelte Grenzwerte. Gleiches gilt für die bei BABY born® und My first Baby Annabell® beanstandeten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe.

Die bei My first Baby Annabell® ermittelten ÖKO-TEST-Messwerte für Antimon liegen weit unterhalb des zulässigen gesetzlichen Grenzwerts.

Thomas Pfau, Vorstand der Zapf Creation AG: „Vor diesem Hintergrund müssen wir feststellen, dass die Testurteile zu BABY born® und My first Baby Annabell® zu weiten Teilen auf willkürlich festgelegten Kriterien von ÖKO-TEST beruhen. Die Abwertung der beiden Puppen ist mit Blick auf die derzeitig gültigen Normen, Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen in keiner Weise zu rechtfertigen. Insbesondere entbehrt die Empfehlung von ÖKO-TEST, bereits gekaufte Modelle zurückzugeben, jeglicher Grundlage.“