Verhandlungen um "Die Drei ???" gehen weiter

Kosmos - November 2007

 
Sony BMG ist vom LG Düsseldorf aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten seine neue Argumentation zu belegen

Weiterhin außergerichtliche Regelung angestrebt

Im Rechtsstreit zwischen KOSMOS und Sony BMG um die "Die drei ???" hat sich das Landesgericht Düsseldorf vertagt und die Klägerin Sony BMG aufgefordert, ihre neue Rechtekette darzustellen und sämtliche zugrunde liegenden Verträge vorzulegen. Dafür räumte das Gericht eine Frist von zwei Monaten ein. Dies ist das Ergebnis der ersten mündlichen Verhandlung am 7. November. Ein neuer Termin wird daher voraussichtlich nicht vor März 2008 stattfinden. Beide Parteien betonen, weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit zu arbeiten.

"Sony BMG akzeptiert das vom Oberlandesgericht Düsseldorf im April angewandte Schutzland-Prinzip, baut aber jetzt eine neue Argumentationskette auf Grundlage verschiedener Verträge auf. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, wie sie die neue Rechtekette untermauern", kommentiert KOSMOS-Geschäftsführer Michael Fleissner den Ausgang des ersten Verhandlungstermins. "Parallel arbeiten wir mit Sony BMG nach wie vor an einer einvernehmlichen Regelung der Streitfragen, denn der Fortbestand der beliebtesten Jugend-Krimireihe in Buch und Hörspiel hat für uns höchste Priorität."

Die Verlage KOSMOS und United Soft Media (USM) setzen indessen die Buchreihe "Die drei ???" sowie die Bücher und Hörspiele der Junior-Reihe "Die drei ??? Kids" wie bisher fort. Der Kinostart von "Die drei ??? Das Geheimnis der Geisterinsel" ist vom Rechtsstreit nicht beeinflusst, da Kosmos in Bezug auf den Film bereits vor Monaten mit der Produktionsfirma eine Vereinbarung getroffen hat. Von KOSMOS und USM gibt es zudem zahlreiche Fanprodukte, wie unter anderem das Buch, das Brettspiel, das Hörspiel und das Handy-Game zum Film.

Der Rechtsstreit war von Sony BMG initiiert worden, nachdem das Unternehmen im Jahr 2006 die deutschsprachigen Buch- und Hörspielrechte von den Kindern von Robert Arthur, dem Begründer der "Die drei ???"-Serie, erworben hatte. Auch KOSMOS hatte mit der als Verkäuferin der Rechte an Sony BMG auftretenden Tochter Elisabeth Arthur verhandelt. Diese wies jedoch ihre Erbberechtigung nicht nach. Wie sich herausstellte, verschwieg sie das Testament ihres Vaters für die "Die Drei ???"-Serie zugunsten der Universität Michigan, von der KOSMOS Anfang 2007 dann sämtliche deutschsprachige Rechte lizenzierte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte im April das Schutzland-Prinzip des internationalen Urheberrechts an, nach dem die Arthur-Bände in Deutschland deutschen Urheberrechtsgesetzen unterliegen und aufgrund längerer Schutzfristen die Rechte in Deutschland nicht an die Kinder zurückgefallen waren und demnach nicht an Sony BMG veräußert werden konnten.

"Die drei ???" gehören zu den erfolgreichsten Kinderbuchreihen und haben sogar unter Erwachsenen Kultstatus. Sie entstanden aus der US-amerikanischen Reihe "The Three Investigators", die KOSMOS ab 1968 übersetzte und später mit deutschen Autoren weiterführte. Die Buchreihe "Die drei ??? Kids" erscheint ebenfalls bei KOSMOS und enthält speziell für jüngere Kinder geschriebene Abenteuer der "Die drei ???" mit altersgerechtem Inhalt, Illustrationen und Sprache. Die Hörspiele dazu produziert USM.