BBVS-REACH-Gipfel zur marktverträglichen Umsetzung der Europäischen Chemikalienverordnung

Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. - Oktober 2007

 
Einzelhandel plädiert für einheitliche Abfrage- und Datenerfassungssysteme

Am 1. Juni 2007 trat die europäische Chemikalienverordnung REACH (Nr. 1907/ 2006) in Kraft. Einzelhandelsunternehmen sind vor allem betroffen, wenn sie selbst importieren oder Eigenmarken vertreiben und damit Hersteller im Sinne der Verordnung sind. Der REACH-Gipfel des Bundesverbandes des Spielwaren-Einzelhandels in Kooperation mit HDE-Büro in Brüssel fand am 18. Oktober 2007 in Köln statt. Teilnehmer waren Qualitätsmanager und Entscheidungsträger aller Unternehmensgrößen des Einzelhandels / Importeure, der Markenartikel-Industrie und Kompetenzpartner wie z.B. der TÜV Rheinland. Wilfried Baumunk, BVS-Vorsitzender: „Uns ging es nicht darum, das Thema zu problematisieren, sondern die Schnittstellen und Aufgaben professionell und marktorientiert zu definieren. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Verbraucherinformationspflicht als gemeinsame Herausforderung für Spielwaren-Facheinzelhandel und Markenartikel-Industrie. Darüber hinaus haben wir uns mit den Registrierungs- und Unterrichtungspflichten beschäftigt.“

Einigkeit bestand bei den Teilnehmern aus Handel und Industrie, die neuen Vorschriften sachorientiert, professionell und partnerschaftlich zu meistern. Um den Zeit- und Kostenaufwand zur bevorstehenden Verbraucherinformationspflicht für Handel und Industrie zu minimieren, erarbeitet der Handel einheitliche Abfragemasken. Darüber hinaus wird eine Kommunikationsstrategie des Handels gegenüber Politik, Medien/Endverbraucher erarbeitet.

Wolfgang Athmer, Einkaufsleiter Hoffmann Spielwaren: „Die neuen Musterbriefe von Greenpeace und BUND für Konsumenten zeigen, dass wir das Thema Verbraucherinformationspflicht ernst nehmen müssen. Wenn auch Spielwaren nur selten besonders besorgniserregende Stoffe in größeren Konzentrationen als 0,1 % enthalten werden, brauchen wir möglichst noch vor dem kommenden Weihnachtsgeschäft eine Information unserer Lieferanten, ob die Produkte nach REACH sicher sind.“ Unabhängig, ob Produkte von REACH betroffen sind oder nicht, gilt es, dies professionell zu erfassen, um kompetent Auskunft geben zu können. Holger Stappen, Senior Department Manager MGB METRO Group Buying International GmbH: „Wir rechnen mit einer Flut von Abfragen zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Um diese zu bewältigen, begrüßen wir gemeinsame IT-Systeme zur Abwicklung dieser Prozesse. Es macht dabei keinen Sinn, wenn jedes Unternehmen mit eigenen Lösungen in den Markt geht.“ So erarbeiten der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) einheitliche Abfrage- und Erfassungsstandards. Uwe Hauschild, Qualitätsmanager Toys R Us: „Wir begrüßen ein einheitliches Vorgehen der Spielwarenbranche. Sie zeigt damit, dass sie die neuen Herausforderungen meistert und sichert sich damit auch das Vertrauen des Konsumenten. Alle Wirtschaftsstufen sind gut beraten, das Thema Sicherheit aktiv anzugehen.“ Allen Importeuren aus dem Handel sowie der Industrie steht der TÜV Rheinland als Servicepartner zur Seite. Ewald Langenohl, Geschäftsführer TÜV BioTech GmbH: „Die Herausforderung für Importeure und Non-EU-Lieferanten besteht darin, betroffene Stoffe im eigenen Importsortiment ausfindig zu machen und deren Menge abzuschätzen. Hier bieten wir mit unserer TÜV-Betroffenheitsanalyse und dem Bio-Effect-Screening zwei Servicebausteine.“

Der partnerschaftliche Dialog zwischen den Wirtschaftsstufen sowie die Verhaltensempfehlungen und beschlossenen Maßnahmen für den Handel geben den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit und erleichtern die Abwicklung im Tagesgeschäft. Gleichzeitig fördern diese Maßnahmen die reibungslose Zusammenarbeit des Handels mit seinen Lieferanten bzw. der Markenartikel-Industrie.