BVS: Batterierücknahme – Formulierungsvorschlag für Fernabsatz

Bundesverband des
Spielwaren-Einzelhandels e.V.
- Mai 2007

 

Der Online-Handel wird derzeit mit einer Abmahnwelle wegen fehlender Hinweise zur Batterierücknahme überzogen. Betroffen sind Betriebe, die in ihrem Internetangebot Batterien oder Geräte, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, verkaufen. Auch stationäre Einzelhändler müssen – wenn sie über das Internet verkaufen – die speziellen Vorgaben für Versandhändler nach der Batterienverordnung einhalten. Darauf weist der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS) hin. Die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV) sieht eine Hinweispflicht für all diejenigen vor, die Batterien gewerbsmäßig an private Verbraucher abgeben. Spezielle Vorgaben gelten dabei für Internet- und Versandhändler.

Willy Fischel, Geschäftsführer Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels (BVS): „Wir wollen unseren Mitgliedsfirmen Rechtssicherheit geben und sie vor Abmahnungen schützen. Deshalb haben wir aus aktuellem Anlass einen Formulierungsvorschlag entwickelt, mit dem alle im Internet aktiven Händler ihre Pflichten nach der Batterieverordnung erfüllen.“ Laut BVS ist jeder Händler verpflichtet diese Informationen im Webshop (zum Beispiel als Link), im Print-Katalog und in der Warensendung (zum Beispiel als Rechnungsaufdruck oder als Beipackzettel) seinen Kunden zur Verfügung zu stellen.

Den gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) entwickelten „Formulierungsvorschlag zur Batterierücknahme für den Versandhandel“ können Mitglieder kostenlos per E-Mail: bvs@einzelhandel.de anfordern.