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Im Oktober startete ein interessantes Förderprogramm bundesweit. Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass viele Unternehmen - gerade KMU - davon häufig spät oder gar nicht erfahren. Daher informieren wir Sie heute über das Beratungsprogramm: unternehmenswert:Mensch (www.unternehmens-wert-mensch.de) Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte unternehmensWert:Mensch zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen. Die Ziele des geförderten Beratungsprogramms sind:
- kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
- den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
- kleine und mittlere Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
- in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.
Um diese Ziele zu erreichen, setzt unternehmensWert:Mensch auf professionelle Prozessberatung unter Beteiligung der Beschäftigten. |
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Vier zentrale Handlungsfelder Personalpolitische Veränderungen können in vier Handlungsfeldern angestoßen werden. Die Beratungen von unternehmensWert:Mensch sind daran ausgerichtet.
- Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
- Chancengleichheit & Diversity: Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Be-schäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.
- Gesundheit: Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig sind, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Beschäftigte müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden.
- Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.
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Wer wird gefördert Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte*
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
*Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Besonderheit: In NRW werden Unternehmen über 10 Mitarbeitern durch das Beratungsprogramm „Potentialanalyse“ gefördert. Auch hierzu beraten wir Sie umfassend und stehen Ihnen als Prozessberater zur Verfügung.
Was bieten wir ihnen in diesem Prozess
Die Linssen & Rausch Unternehmensberatung GmbH berät Sie vorab über den Ablauf des Programmes und welches Programm für Sie in NRW oder im übrigen Bundesgebiet geeignet ist. Wir klären vorab mit Ihnen ihren Bedarf. Unser Erstgespräch und unsere Strate-gieberatung sind für Sie kostenfrei. Wir helfen Ihnen im Verfahren. Wir stehen Ihnen nach Antragstellung als erfahrene Prozessberater zur Seite. Beratung die wirkt - aus Fachberatung wird Prozessberatung. Damit die Beratung langfristig ihre Wirkung entfalten kann, wird künftig der Fokus noch stärker darauf liegen, nachhaltige Veränderungsprozesse im Betrieb anzustoßen und nicht nur punktuell Maßnahmen umzusetzen. Für die Prozessberatung werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten staatlich gefördert. Wie in allen Förderprogrammen sind auch hier die Mittel in der Förderperiode begrenzt. Wenn Sie die Förderung rechtzeitig nutzen möchten, sprechen Sie uns an!
Einen Beratungsscheck erhalten Sie bei einer Erstberatungsstelle in Ihrer Region. Diese stellt den Bedarf fest. Unsere ersten Beratungen haben ergeben, dass die Unternehmen den gewünschten Beratungsumfang per Check erhielten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Yvonne Linssen (Geschäftsführerin) & Stefan Rausch (Geschäftsführer)
So erreichen Sie uns
Linssen & Rausch Unternehmesberatung GmbH Kaiserstraße 34 53113 Bonn 0228/2420550 info@linssen-rausch.de www.linssen-rausch.de xing |