Lego: Urteil in deutschem Rechtsstreit

LEGO - Oktober 2005

 

Das Berufungsgericht in Hamburg (Oberlandesgericht Hamburg) hat heute ein Urteil im Rechtsstreit zwischen der LEGO Gruppe und dem Spielwarenhersteller Best Lock betreffend Vertrieb und Vermarktung von mit LEGO Steinen kompatiblen Bausteinen in Deutschland gesprochen.

Das Urteil, dessen Prämissen noch nicht bekannt sind, beruht unter anderem auf der von Best Lock abgegebenen Erklärung über die Kennzeichnung der Best Lock Produkte in Verkauf und Werbung.

In der Erklärung akzeptiert Best Lock, dass die in Deutschland vertriebenen Produkte mit einer Kennzeichnung zu versehen sind, aus der Folgendes hervorgehen muss: “Best Lock ist ein einheitliches Bausystem der Best Lock Firmengruppe und sollte nicht mit anderen Bausystemen verwechselt werden.”

Die Produkte von Best Lock dürfen also nur vertrieben und vermarktet werden, wenn sie mit einer solchen Kennzeichnung versehen sind.

Die Behandlung der Frage, inwieweit Best Lock durch Vertrieb und Vermarktung die Warenzeichenrechte der LEGO Gruppe verletzt, hat das Gericht dagegen aufgeschoben, bis eine endgültige Entscheidung der deutschen Gerichte und der EU Gerichte betreffend des dreidimensionalen Warenzeichens der LEGO Gruppe vorliegt. Eine Entscheidung dieser Frage wird vermutlich nicht vor dem kommenden Jahr vorliegen.

Dirk Engehausen, Geschäftsführer LEGO Central Europe, sagt: „Nur um keine Zweifel aufkommen zu lassen, sei darauf hingewiesen, dass wir uns den Erfolg zu aller erst in den Läden und bei den Verbrauchern erkämpfen. Wir gewinnen Marktanteile von unseren Konkurrenten, weil unsere Produkte von einzigartiger Qualität sind und von einzigartiger Kreativität zeugen. Unser Marktanteil in Deutschland beträgt derzeit 9,8 Prozent – eine Steigerung um 1,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Das ist für uns die Bestätigung, dass wir das beste Produkt zum richtigen Preis anbieten. Dies steht außer Frage. Wir werden aber zum Schutz unserer Rechte und des Goodwills des Unternehmens und um zu verhindern, dass Nachahmungen verkauft werden, die die Verbraucher in die Irre führen, auch weiterhin Gerichtsverfahren anstreben.“

Das sechs Jahre währende Verfahren in den deutschen Gerichtssälen fand mit dieser Entscheidung seine vorläufige Kulmination. Der Rechtsstreit wurde unter anderem bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe geführt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutete, dass die so genannte „LEGO Doktrin” in Deutschland nicht länger gültig ist. Die „LEGO Doktrin” besagt, dass Produkte, die mit einem LEGO Stein zusammengebaut werden können, in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen. Unterdessen hat der Bundesgerichtshof den Gerichtsstreit zur Entscheidung, ob die LEGO Steine auf andere Weise vor Nachahmungen geschützt sind, an das Berufungsgericht in Hamburg zurückverwiesen.