25.03.2003
						 
						
							 Gesetzliche Alterskennzeichnung von Unterhaltungssoftware
								 
								ab 1. April 2003 durch die USK
						
						Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in 
							Kraft. Damit verbunden ist die gesetzliche Regelung der Alterskennzeichnung von 
							Unterhaltungssoftware fr Computer und Konsolen. Diese gesetzlichen Vorgaben 
							haben fr Industrie, Handel und Verbraucher umfangreiche Auswirkungen fr den 
							Vertrieb dieser Software.
						 
						Zu dem im Juni 2002 verabschiedeten Gesetz hat sich die Arbeitsgemeinschaft der 
							Obersten Landesjugendbehrden in Beratungen mit den Vertretern der 
							Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und dem 
									VUD e.V. nach mehrmonatigen Verhandlungen auf die jetzt 
							vorliegenden Ausfhrungsbestimmungen verstndigt.
							 
							Die wesentlichen Punkte dabei sind: 
						
							- 
							Die Bundeslnder beauftragen offiziell die USK mit der Durchfhrung der Prfung 
							von Unterhaltungssoftware auf jugendschutzrelevante Inhalte.
							
 - 
							Die Lnder kennzeichnen auf Empfehlung der USK Unterhaltungssoftware mit der 
							jeweiligen Alterseinstufung.
							
 - 
							Die Lnder bernehmen durch die USK vorgenommene Altersempfehlungen ohne 
							Beschrnkung bis USK 16. Fr die USK 18 Ratings ist eine Sonderregelung 
							vorgesehen.
							
 - 
							Smtliche Produkte drfen vom Handel ausnahmslos nur noch an Personen oberhalb 
							der angegebenen Altersgruppe abgegeben werden.
							
 - 
							Fr bereits im Handel befindliche Produkte sind bergangsregelungen vorgesehen.
							
 - 
								Die Kennzeichnung der Produkte muss zuknftig auf der Produkthlle und dem 
								Datentrger erfolgen.
							
 
						 
						Ronald Schfer, Geschftsfhrer des 
									VUD und Verhandlungsfhrer fr die Industrie bei den 
							Ausfhrungsgesprchen, bewertet die jetzt vorliegenden Entscheidungen der 
							Obersten Landesjugendbehrden zum Start des JuSchG: Die Erfahrungen von fast 
							neun Jahren und bis heute 8.180 geprften Softwareprogrammen bei der 
							Beurteilung von Inhalten erfhrt nunmehr in zweierlei Hinsicht eine 
							Besttigung. Die USK war und bleibt die Selbstkontrolleinrichtung fr 
							Unterhaltungssoftware und die bernahme ihrer Einstufungen macht deutlich, dass 
							ihre Kriterien und Einstufungen auch ohne gesetzliche Vorschriften immer dem 
							gesellschaftlichen Kontext entsprochen haben. 
						Umfassende Informationen erhalten Sie bei der USK (
								www.usk.de) und dem VUD ( www.vud.de). 
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