Days of Wonder erzielt ersten Sieg gegen Toys“R“Us in Sachen Spiel des Jahres 2004 „ Zug um Zug“

Days of Wonder - Dezember 2004

 
Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben

Der Verlag Days of Wonder und sein deutscher Vertriebspartner Pro Ludo, Antragsteller in einem Rechtsstreit gegen Toys“R“Us (NYSE: TOY), erwirkten eine einstweilige Verfügung gegen wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken der Spielwaren-Handelskette. Das Landgericht Köln gab den Beschluss am letzten Mittwochnachmittag bekannt.

Die richterliche Anordnung untersagt Toys“R“Us, das Gesellschaftsspiel „Zug um Zug“ vom Verlag Days of Wonder zu Tiefstpreisen zu bewerben, wenn Toys“R“Us das Spiel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung hat, sowie irreführende Behauptungen ihres Verkaufspersonals über die baldige Wiederverfügbarkeit des Spiels.

In einer ersten Stellungnahme sagt Pierre Gaubil, Geschäftsführer von Days of Wonder: „Wir freuen uns über diesen Beschluss vor allem für unsere Händler, die uns das Vertrauen hielten und „Zug um Zug“ zu einem unbestreitbaren Erfolg gemacht haben. Wir werden mit unserer Politik der fairen Preise und gleichberechtigten Behandlung aller Handelspartner verstärkt fortfahren und die Händler unterstützen, die sich wie wir den Interessen eines gesunden Spielemarkts verpflichtet fühlen.“

Die Geschichte hinter der Geschichte

Mit dem Gewinn des renommiertesten Kritikerpreises der Spielebranche, Spiel des Jahres 2004, katapultierte sich Days of Wonder´s Brettspiel „Zug um Zug“ innerhalb weniger Monate in die Bestseller-Listen der meistverkauften Gesellschaftsspiele und schaffte es sogar in die TOP10-Empfehlungsliste des Bundesverbandes des Spielwaren-Einzelhandels. Dank der fairen Preispolitik wurde das Spiel für viele Fachhändler zum „bisher profitabelsten Spiel des Jahres“, wie es Werner Hachtmann von Comic Buch&Spiel in Oldenburg sowie Frau Östreich von Teddy & Co. in Aachen zufrieden bestätigen.

Die Konditionen von Days of Wonder machten es jedoch für Toys“R“Us als bekannten Harddiscounter offensichtlich wenig interessant, um beim Verlag bzw. bei seinem Vertriebspartner Pro Ludo direkt zu bestellen. Die Spiele wurden daher vermutlich über sekundäre Quellen bezogen, was allerdings nur die Belieferung von geringen Stückzahlen erlaubte.

Um vermutlich vom Verkaufserfolg des Spiels profitieren zu können und somit Kunden in die Filialen zu locken, wurde „Zug um Zug“ in einer Werbekampagne von Toys“R“Us zu einem Tiefstpreis angeboten, der unter dem Einkaufspreis der von Days of Wonder und Pro Ludo belieferten Händler lag. Dank der Popularität des Spiels wurde die Werbung ein wahrer Erfolg. Die dadurch erzeugte Nachfrage stand jedoch offensichtlich im absoluten Missverhältnis zu den auf Lager befindlichen Stückzahlen – mit der Konsequenz, dass das Spiel nur innerhalb weniger Tage ausverkauft war. Und dennoch wurde es weiter beworben…

Toys“R“Us´ aggressive Werbekampagne verursachte verständlicherweise große Aufregung bei den Händlern von Days of Wonder, die auf die viel beschworene faire Preispolitik vertrauten und sich nun betrogen sahen.

Der gerichtliche Beschluss setzt dieser unangenehmen und schädigenden Geschichte ein vorläufiges Ende.


Zum Unternehmen:

Days of Wonder verlegt qualitativ hochwertige Brettspiele für die ganze Familie, die leicht zu erlernen sind und Spaß machen. Days of Wonder wurde 2002 gegründet und ist heute ein weltweit tätiger Verlag mit Sitz in Los Altos, Kalifornien-USA, und Paris, Frankreich, sowie Vertriebspartnern in 25 Ländern.

Zu dem Gerichtsbeschluss:

Der o.g. Beschluss des LG Köln (Az. 31 O 823/04) wurde in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durch Beschluss erlassen. Toys“R“Us´ wurde in diesem Verfahren nicht angehört, war jedoch zuvor abgemahnt worden und die Antwort von Toys“R“Us´ auf diese Abmahnung lag dem Gericht vor. Die einstweilige Verfügung ist nicht rechtskräftig und bringt nur eine vorläufige Regelung. Days of Wonder wurde im Verfahren von der Anwaltskanzlei Bird & Bird, Düsseldorf, vertreten.