Am 07. April 2009 erließ der oberste Gerichtshof in Amsterdam ein finales Urteil bezüglich der Distributionsrechte des Yu-Gi-Oh!™ Trading Card Games. Mit diesem Urteil wurde der am 24. Dezember 2008 beschlossene Unterlassungsanspruch, welcher die sofortige Beendigung von Upper Deck International B.V. als europäischer Distributor für Yu-Gi-Oh!™ als unrechtmäßig deklarierte, überstimmt. Auf Grundlage dieser Entscheidung wurde der Distributionsvertrag zwischen Konami und Upper Deck International für das Yu-Gi-Oh!™ Trading Card Game rückwirkend zum 12. Dezember 2008 beendet.
Jedoch bestätigt dieses Urteil in keinster Weise die Vorwürfe gegen Upper Deck International, in Aktivitäten mit gefälschten Karten involviert gewesen zu sein. Konami hat diesbezüglich ebenfalls nie eine öffentliche Anklage gegen Upper Deck erhoben. Upper Deck International B.V. verurteilt jegliche Form von Fälschungen dieser Art. Konami hat die Geschäftsbeziehungen mit Upper Deck International B.V. aufgrund vermeintlich gefälschter Karten von Upper Deck LLC, USA beendet; obwohl diesbezüglich noch kein endgültiger Gerichtsbeschluss vorliegt. Upper Deck International B.V. ist eine eigenständige juristische Person und berichtet nicht an die Upper Deck LLC.
Upper Deck International war von Anfang an stets bemüht die Marke Yu-Gi-Oh!™ zu schützen und für die internationale Spieler-Community einen bestmöglichen Support zu bieten. Konami hat diesen Einsatz erkannt und daher Upper Deck vorgeschlagen, weiterhin die Organisation der nationalen Yu-Gi-Oh!™ Trading Card Game Meisterschaften zu übernehmen.
Upper Deck wird weitere rechtliche Schritte einleiten, um das Gerichtsurteil anzufechten.
