Ein Großteil der untersuchten Plüschtiere dürfte nicht verkauft werden
ÖKO-TESTMagazin November 2007Sie sehen sooo süß aus – aber sie haben es in sich: Bei einem großen Test von Plüschtieren waren die meisten Testkuschis mit Schadstoffen belastet und/oder sie enthielten verschluckbare Kleinteile. In zwei Modellen, dem Spongebob und der Puppe Wicki, wurden sogar verbotene Substanzen gefunden, diese zwei dürften also gar nicht verkauft werden. Die vollständigen Untersuchungsergebnisse von 36 Plüschtieren sind in der aktuellen November-Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins veröffentlicht. Das Heft erschien am 29. Oktober 2007 und kostet 3,50 Euro.
Während für problematische Weichmacher und krebserzeugende Azo-Farbstoffe mittlerweile gesetzliche Verbote gelten, waren viele untersuchte Plüschtiere alles andere als in Ordnung – denn sie enthielten verschluckbare Fasern. Und das Schlimmste: Der Gesetzgeber lässt das zu! Er verbietet zwar, dass Spielzeug für Kinder bis zu drei Jahren verschluckbare Kleinteile enthält, aber dazu werden eben nicht jene Fasern gezählt, die sich im ÖKO-Test zuhauf aus den Fellen der kleinen Lieblinge lösten, und die von kleinen Kindern selbstverständlich auch verschluckt werden können.
Benjamin BlümchenKein Grund zur BeanstandungNach diesem Test fordert ÖKO-Test dringend eine Nachbesserung der Spielzeugnorm. Denn es sind nicht nur die Billigspielzeuge aus China, die Probleme bereiten und in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder durch Rückholaktionen der Hersteller in die Schlagzeilen kamen. Betroffen ist auch teures Spielzeug – der „ungenügende“ Ernie Sesamstraße kostet immerhin 35,30 Euro. Und Probleme gibt es ganz offenbar nicht nur durch die Herstellungsbedingungen in Fernost, sondern auch durch den ungenügenden gesetzlichen Schutz hierzulande.
Jedes Spielzeug, das in Europa zum Kauf angeboten wird, muss die Vorgaben der Europäischen Sicherheitsrichtlinie einhalten. Die Spielzeugnorm EN 71 legt fest, welche organisch-chemischen, mechanischen und physikalischen Anforderungen ein Produkt erfüllen muss. Spielzeug muss demnach auch dann noch sicher sein, wenn Kinder etwas unorthodox mit ihm umgehen. Der "vorhersehbare Missbrauch", etwa durch Zerrupfen oder Ablutschen, ist von Anfang an mit einzukalkulieren. Als Zeichen dafür, dass all diese Bestimmungen erfüllt sind, bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an seinem Produkt an.
Zwei Sesamstraße-Plüschfiguren mit "ungenügend" bewertetDoch eine Garantie für Rundumsicherheit ist das nicht. Ohne das Siegel darf in Europa kein Produkt in Verkehr gebracht werden. Ob der Teddy oder die Plüschmaus das CE zu Recht tragen, wird nur selten von den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern oder den Ämtern für Arbeitsschutz überprüft. Für sie hat erst einmal alles so seine Richtigkeit. Es gibt schließlich immer noch genug andere Spielzeuge, die Probleme bereiten. Nicht umsonst nimmt sich das Gewerbeaufsichtsamt in Mittelfranken zur Zeit Billigspielzeug aus Ein-Euro-Läden, Jahr- und Trödelmärkten vor.
Immer wieder tauchen Plüschtiere mit dem Warnhinweis "Vorsicht! Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet!" auf, obwohl dieser für Weichspielzeug gar nicht zulässig ist, wie Gerhard Schönheiter vom Gewerbeaufsichtsamt Mittelfranken, Ländervertreter für die Spielzeugrichtlinie, erklärt. Denn nach dem europäischen Spielzeugrecht muss jedes Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln für jede Altersgruppe geeignet sein. Verschluckbare Kleinteile, Schnüre und Bänder haben hieran nichts verloren. Daran ändert auch der Warnhinweis nichts.
Die Hersteller aber denken, sie könnten sich mit Warnhinweisen absichern. Die Wahrheit ist: Wenn wirklich einmal etwas passiert, ist der Hersteller verantwortlich - ob mit oder ohne Warnhinweis. Deshalb empfiehlt Gerhard Schönheiter auch Herstellern von Plüschfiguren, die nicht unbedingt als Spielzeug gedacht sind, sondern beispielsweise als Schlüsselanhänger, sich im Zweifel an die Sicherheitsvorgaben für Spielzeug zu halten. Dennoch bleibt dieser Bereich eine Grauzone, gibt der Richtlinienfachmann zu.
Das Testergebnis
Die gute Nachricht zuerst: Von 24 getesteten Plüschtieren konnten elf mit "sehr gut" oder "gut" abschneiden. Aber jetzt kommen die schlechten Nachrichten: Ein Kuscheltier mussten im Gesamturteil mit "mangelhaft", sieben sogar mit "ungenügend" benotet werden. Diese sieben Plüschtiere haben in Kinderhänden nichts zu suchen und sollten nicht verkauft werden.
Weil das Ergebnis derart katastrophal war, hat ÖKO-Test weitere Kuscheltiere eingekauft. Das Unternehmen ließ sie gründlich daraufhin untersuchen, ob ihre mechanischen und physikalischen Eigenschaften die Anforderungen der Spielzeugnorm erfüllen, etwa, ob sich Kleinteile ablösen oder Strangulierungsgefahr besteht. Auch hier muss eine Katastrophenwarnung ausgeben werden: Weitere zwölf sollten nach der ÖKO-Test-Empfehlung nicht verkauft werden und in die Hände von Babys oder Kleinkindern gelangen.
Olaf Matthies, Anbieter von Ernie, wunderte sich, dass dessen Schnürsenkel länger als 22 Zentimeter waren. Er weiß, dass das nicht sein darf. Die phosphororganischen Verbindungen in Ernie seien auf "Verunreinigungen in der Produktion", zurückzuführen. Man will der Sache nachgehen.
Von Hasbro, dem Hersteller des Teletubbie Po, verlautete bezüglich des DBT-Gehaltes, dass ein Kind pro Tag ohne Bedenken "rund 33,7 Gramm - also ein ganzes Teletubbie-Gesicht!" verzehren kann. Tatsächlich bestehen bei der besonders problematischen zinnorganischen Verbindung laut Bundesinstitut für Risikobewertung "erhebliche Vorbehalte, diese Verbindungen in Kinderspielzeug einzusetzen".
Eine Übersicht des Testergebnisses findet sich auf Focus Online

