Bei betriebsbedingten Kündigungen von Arbeitnehmern kommt zunehmend ein Verfahren zum Einsatz, welches als „Outplacement“ oder auch „Newplacement“ bezeichnet wird. Das Unternehmen finanziert dem bisherigen Arbeitnehmer hierbei eine Beratung, die es ihm ermöglichen soll, sich möglichst rasch beruflich neu zu orientieren und einen neuen, adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Erleichtert das Beratungsangebot Mitarbeitern die Kündigung als einvernehmliche Trennung zu akzeptieren, lassen sich Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht vermeiden. Die Beratung wird von externen freien Beratern durchgeführt. Werden Gruppenberatungen in Form von Transfergesellschaften angeboten, kann eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit erfolgen.
Eine klassische Outplacementberatung ist in drei Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt die Klärung der Bedingungen für die Entlassung und Aufarbeitung der damit verbundenen Gefühle und Einstellungen des Arbeitnehmers. Anschließend arbeiten die Berater zusammen mit dem Kandidaten an seinem Profil um die Weichen für seine zukünftige Karriere zu stellen und ihn zu coachen. Hierbei werden die beruflichen Kompetenzen des angehenden Bewerbers geprüft, die Stärken und Schwächen aufgearbeitet, Wünsche und Vorstellungen an die zukünftige mögliche Arbeitsstelle geprüft. Wichtig ist ebenso die Selbsteinschätzung und Wahrnehmung von außen. Mithilfe von unterschiedlichsten Techniken wird versucht, ein möglichst realistisches Bild von Eignung und Idealvorstellung zu erlangen.
Zu guter Letzt unterstützt der Berater seinen Kandidaten bei der Erstellung entsprechender Bewerbungsunterlagen. Hilfreich sind hierbei auch die Techniken, die den Kandidaten für Telefonate oder Bewerbungsgespräche schulen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der sprachlichen Darstellung der vorausgehenden Kündigungssituation. Der Bewerber soll in die Lage versetzt werden, diese selbstbewusst darzustellen und in einer Weise darüber zu sprechen, die keinen Zweifel an seiner Befähigung erweckt. Körpersprache und die Befähigung, sich kurz, aber prägnant vorzustellen, werden ebenfalls überprüft und eingeübt.
Nach vielen Jahren der abhängigen Beschäftigung steht oftmals eine Existenzgründung im Fokus. Hier sollten Newplacementberater spezielle Qualifikationen haben. Die Anerkennung als Gründercoach und Listung in der KFW Beraterbörse und der BAFA Beraterbörse sind Hinweise hierzu. Dann können die Gründer zusätzlich auch staatliche Förderungen erhalten.
Die Linssen & Rausch Unternehmensberatung GmbH hat sich u. a auf Newplacement spezialisiert und begleitet das Unternehmen wie auch den Mitarbeiter während und nach der „Trennungsphase“.
spielwaren-insights
