Laut Medienberichten beantragte 4Kids Entertainment, Inc., international operierende Firma für Kinderunterhaltung, Merchandising und Lizenzen, Insolvenz nach Chapter 11 des U.S. Bankruptcy Code. Das Verfahren vor dem US-Insolvenzgericht in New York erstreckt sich auf alle amerikanischen Tochterfirmen der 4Kids Inc. 4Kids Entertainment International Ltd. in London bleibt von dem Verfahren unberührt. Gleichzeitig reichte die Firma zahlreiche Anträge ein, um ihre Geschäfte wie gewohnt weiterzuführen.
„Wir versichern unseren Klienten, Geschäftspartnern und Lizenznehmern, dass sie von 4Kids auch während des laufenden Verfahrens den gleichen Service mit unveränderter Hingabe erwarten können“, erklärt Michael Goldstein, der vorübergehend den Vorsitz des Aufsichtsrates bei 4Kids Entertainment übernommen hat: „Die Firma sucht außerdem nach strategischen Alternativen und wird alle Möglichkeiten, auch einen Verkauf der Firma oder eine Reorganisation und stärkere Fokussierung auf Kernkompetenzen, ausloten.“
Mit dem Insolvenzantrag ist bis auf Weiteres auch das laufende Verfahren der Yu-Gi-Oh!-Lizenzgeber Asatsu-DK Inc und TV Tokyo Corporation ausgesetzt, dass diese am 24. März gegen 4Kids angestrebt hatten.
Dazu sagte Goldstein: „Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine gütliche Einigung mit unseren Lizenzgebern zu erwirken. Als diese auf unseren Vergleichsvorschlag nicht reagierten, sah der Aufsichtsrat keinen anderen Ausweg als den Insolvenzantrag nach Chapter 11, um die laufenden Geschäfte und Aktivposten von 4Kids Entertainment bestmöglich zu schützen. Wir sind auch weiterhin davon überzeugt, dass die vorzeitige Beendigung der Yu-Gi-Oh!-Vereinbarung unrechtmäßig war und das Gericht unsere Einschätzung teilen wird. Sobald der Fall zu unseren Gunsten entschieden ist, wird 4Kids alle Schritte einleiten, um eine umfassende Entschädigung für entstandene Verluste zu erreichen.“
