Elektroschrottgesetz verteuert Spielwaren und vernichtet Arbeitsplätze in der deutschen Spielwarenwirtschaft
Die Bundesregierung hat am 1. September 2004 ihren Entwurf zum neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verabschiedet. Trotz Intervention der Spielwarenbranche wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie nicht korrigiert und alle Spielwaren pauschal in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Damit besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf. So fordern der Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels e.V. (BVS), der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie e.V. (DVSI) und die GSG Interessengemeinschaft Spiel + Freizeit im BKG die Bundesregierung auf, die pauschale Einbeziehung von Spielwaren in das ElektroG zu streichen. Spielzeug wird sonst unnötig verteuert und Arbeitsplätze bei mittelständischen Unternehmen vernichtet.
- Während es plausibel ist, Videospielkonsolen und elektronische Sportausrüstungen in das Elektro- und Elektronikgerätegesetz aufzunehmen, ist es nicht marktgerecht, z.B. Modelleisenbahnen oder Autorennbahnen pauschal einzubeziehen. Modelleisenbahnen haben hohen Sammlerwert und werden generell nicht entsorgt. Hier werden maßgebliche deutsche Spielwaren-Hersteller unnötigerweise massiv belastet. Denn mit steigendem Kostendruck drohen weitere Unternehmensverlagerungen ins Ausland.
- Haushaltsgroßgeräte, Unterhaltungselektronik, IT- und Telekommunikationstechnik machen 92 Prozent des Entsorgungsvolumens aus. Bei Spielwaren steht der Verwaltungs- und Kostenaufwand mit 1-2 Prozent im Abfallstrom in keinem Verhältnis. Zudem ist eine insolvenzsichere Garantie für die kleineren und mittleren Spielwarenanbieter nicht leistbar. Unternehmensstandorte und Arbeitsplätze werden ohne Not aufs Spiel gesetzt.
- Die durch das ElektroG aufgebaute Bürokratie belastet auch den Spielwaren-Einzelhandel als Eigenmarkenanbieter. Zudem werden die steigenden Preise den Konsum bremsen und die Situation des mittelständischen Spielwaren-Einzelhandels belasten.
- Haushaltskleingeräte wie Haartrockner und Toaster werden bei einem Defekt meist weggeworfen, mit „singenden Plüschpferdchen“ wird aber - auch wenn sie verstummt sind - weiter gespielt. Die Überlegungen auf europäischer Ebene, z.B. Spielzeug - für deren Grundfunktion („primary function“) elektrische Energie nicht notwendig ist – von der Elektroschrott-Richtlinie auszunehmen, sind nur ein Schritt in die richtige Richtung. Hier herrscht unbedingt Klärungsbedarf, um unnötige Kosten und Bürokratie zu verhindern.
- Sollte klassisches Spielzeug vom ElektroG betroffen sein, werden sich unnötigerweise und auf breiter Ebene auch die Preise von Spielwaren in Deutschland erhöhen. Dies wird vor allem das Budget von Familien mit Kindern belasten.
Die Verbände der Spielwarenbranche fordern die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf zu modifizieren. Nur so ist eine praxisorientierte Umsetzung, die den ökonomischen und ökologischen Zielen der EURichtlinie Rechnung trägt, gewährleistet.
