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USK - Was ist das?Die USK ist
die gutachterliche Stelle für die Prüfung interaktiver Medien und freiwillige
Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. Sie arbeitet bei einem
freien Träger der Jugendhilfe - Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V.
(fjs) Die USK wird nur auf Antrag von Produzenten aktiv. Sie prüft interaktive Medien, speziell Computer- und Videospiele. Die Mitglieder des VUD haben sich verpflichtet, Unterhaltungssoftware vor Veröffentlichung auf dem deutschen Markt einzureichen. In der USK geprüfte Produkte stellen heute 90% des Marktes der Unterhaltungssoftware (umsatzbezogen für den PC) dar. Die Motive der Wirtschaft zur aktiven Beteiligung am Jugendschutz im Rahmen der USK sind vielgestaltig. Die Gutachter/innen und Sichter der USK sind unabhängig und arbeiten ehrenamtlich. Sie dürfen nicht im Bereich der Hard- und Softwareindustrie tätig sein. Jeweils drei Gutachter treten zu einem Gremium zusammen, begutachten die vorgelegten Produkte im Blick auf gesetzlichen Jugendschutz und Strafrecht und ordnen die Titel einer Altersgruppe zu, in der eine Gefährdung durch die Nutzung nicht möglich erscheint. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Begutachtung informiert. Er hat die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Gremienentscheidung und kann eine erneute Prüfung verlangen. Freiwillige Selbstkontrolle ermöglicht verbindlichen und wirksamen Jugendschutz im Bereich der interaktiven Medien. Gegründet wurde die USK am 1.10.1994 (Probephase seit April 1994). Über 3.500 Titel wurden seitdem geprüft. Bisher wurden 17 Titel aufgrund von Anhaltspunkten für die Erfüllung von Straftatbeständen nicht gekennzeichnet. Sie sind demzufolge von den beteiligten Produzenten und Händlern nicht veröffentlicht beziehungsweise vertrieben worden. Kein durch die USK gekennzeichneter Titel ist bisher durch ein Gerichtsurteil verboten worden. Die USK steht im fachlichen Austausch mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Dabei ist ein wirksames Modell für die Zusammenarbeit von gesetzlichem (behördlichem) und freiwilligem Jugendschutz entwickelt worden. Der deutsche Warenhaushandel trug mit seiner klaren Vorgabe, nur noch USK-geprüfte Computer- und Videospiele anzubieten, zum Erfolg der USK bei. Die USK informiert die Öffentlichkeit über die Alterseinstufungen der geprüften Titel. Sie macht Jugendschutz bei interaktiven Medien auch mit den Angeboten auf diesen Seiten öffentlich und transparent. Alterseinstufungen der USK
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